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Erschienen in: Der Gynäkologe 8/2016

20.07.2016 | Medizinrecht – Rechtsprechung auf dem Prüfstand

Auskunftsanspruch des mittels Samenspende gezeugten Kindes gegen den Reproduktionsmediziner über die Identität des Samenspenders

verfasst von: C. Fitting

Erschienen in: Die Gynäkologie | Ausgabe 8/2016

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Auszug

Mit Urteil vom 28. Januar 2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein mittels Samenspende gezeugtes Kind gegen den Reproduktionsmediziner einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Spenders hat, auch wenn dieser die Samenspende unter der Bedingung seiner Anonymität abgegeben hatte.1 Der Bundesgerichtshof schloss sich damit dem Grunde nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2013 an,2 auch wenn er in einigen Punkten von der Argumentationslinie des Oberlandesgerichts abwich. Durch die Entscheidung des obersten deutschen Zivilgerichts kann die Frage, ob ein Auskunftsanspruch besteht, nunmehr als im Wesentlichen geklärt betrachtet werden. …
Fußnoten
1
BGH, Urteil vom 28.01.2015, Az. XII ZR 201/13, BGHZ 204, S. 54 = NJW 2015, S. 1098.
 
2
Die Besprechung dieses Urteils findet sich in Der Gynäkologe 2013, S. 760 ff.
 
3
LG Hannover, Urteil vom 06.11.2013, Az. 6 S 50/13, BeckRS 2015, 00001. Diese landgerichtliche Entscheidung hob dabei ein stattgebendes Urteil des Amtsgerichts Hameln vom 21. Juni 2013 auf.
 
4
Grund hierfür ist eine Eigenheit des deutschen Rechts, das die Anfechtung der Vaterschaft des Wunschvaters durch das Spenderkind und eine dann folgende Feststellung der Vaterschaft des Samenspenders zulässt.
 
5
Gemeint ist hier konkret die Rechtsprechung zur wrongful-life-Problematik:  BGHZ 86, S. 240. So auch Schröder, ZD 2015, S. 275, 276. Vgl. bereits Fitting, Der Gynäkologe 2013, S. 760, 761.
 
6
Kritisch auch Schröder, ZD 2015, S. 275, 276.
 
7
Hierzu bereits Fitting, Der Gynäkologe 2013, S. 760, 761.
 
8
Löhnig, NJW 2015, S. 1104; Wellenhofer, NZFam 2015, S. 261; dies., JuS 2015, S. 462; Lange, ZAP 2015, S. 395; vgl. aber auch Duden, FamRZ 2015, S. 742.
 
Metadaten
Titel
Auskunftsanspruch des mittels Samenspende gezeugten Kindes gegen den Reproduktionsmediziner über die Identität des Samenspenders
verfasst von
C. Fitting
Publikationsdatum
20.07.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Die Gynäkologie / Ausgabe 8/2016
Print ISSN: 2731-7102
Elektronische ISSN: 2731-7110
DOI
https://doi.org/10.1007/s00129-016-3919-9

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