Erschienen in:
20.07.2016 | Medizinrecht – Rechtsprechung auf dem Prüfstand
Auskunftsanspruch des mittels Samenspende gezeugten Kindes gegen den Reproduktionsmediziner über die Identität des Samenspenders
verfasst von:
C. Fitting
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 8/2016
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Auszug
Mit Urteil vom 28. Januar 2015 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein mittels Samenspende gezeugtes Kind gegen den Reproduktionsmediziner einen Anspruch auf Auskunft über die Identität des Spenders hat, auch wenn dieser die Samenspende unter der Bedingung seiner Anonymität abgegeben hatte.
1 Der Bundesgerichtshof schloss sich damit dem Grunde nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Jahr 2013 an,
2 auch wenn er in einigen Punkten von der Argumentationslinie des Oberlandesgerichts abwich. Durch die Entscheidung des obersten deutschen Zivilgerichts kann die Frage, ob ein Auskunftsanspruch besteht, nunmehr als im Wesentlichen geklärt betrachtet werden. …