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Erschienen in: Rechtsmedizin 6/2006

01.12.2006 | Leitthema

Behandlungsfehler und Risikomanagement im AOK-Institut Medizinschaden

verfasst von: Priv.-Doz. Dr. habil. H. Thomsen

Erschienen in: Rechtsmedizin | Ausgabe 6/2006

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Zusammenfassung

Gemäß § 135a Sozialgesetzbuch (SGB) V sind die Leistungserbringer zur Sicherung und Weiterentwicklung der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechend und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Diese gesetzliche Formulierung entspricht der berechtigten Erwartung von Patienten und Kostenträgern. Die Krankenkassen sind gemäß § 66 SGB V dazu aufgefordert, ihre Versicherten bei der Verfolgung von Schadenersatzansprüchen aus Behandlungsfehlern zu unterstützen. Zudem sind Krankenkassen gemäß §§ 76 SGB IV, 116 SGB X verpflichtet, Schäden der Versichertengemeinschaft gegen Verursacher von Behandlungsfehlern nach den Normen des Schuldrechts zu regressieren. Über Grundlagen und Verfahrensweise der Begutachtung von potenziellen Behandlungsfehleren am AOK-Institut Medizinschaden informiert der folgende Beitrag.
Fußnoten
1
Das AOK-Institut Medizinschaden wurde 2004 in Berlin mit dem „Mehrwert-Award“ des AOK-Bundesverbandes ausgezeichnet.
 
2
Wegen drohender Verjährung in 3 Jahren (§ 195 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) sollte ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung eingeholt werden.
 
3
Gerlach FM, Institut für Allgemeinmedizin der Universitätsklinik Frankfurt: http://www.jeder-fehler-zaehlt.de. Das Projekt wurde von der AOK Schleswig-Holstein – die Gesundheitskasse – finanziell gefördert.
 
4
Scheidegger D, Kantonsspital Basel: http://www.cirsmedical.ch/kbv/.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Beyer-Rehfeld A (2003) Betroffene sind oft verzweifelt – AOK-Institut Medizinschaden hilft Patienten und Ärzten. Krankenh Umsch 6: 504–507 Beyer-Rehfeld A (2003) Betroffene sind oft verzweifelt – AOK-Institut Medizinschaden hilft Patienten und Ärzten. Krankenh Umsch 6: 504–507
2.
Zurück zum Zitat Gerlach FM (2003) Fehlerfest und fehlermündig. Gesundh Gesellsch (Spezial) 5: 6–7 Gerlach FM (2003) Fehlerfest und fehlermündig. Gesundh Gesellsch (Spezial) 5: 6–7
3.
Zurück zum Zitat Kohn LT, Corrigan JM, Donaldson MS (eds) (1999) To err is human: building a safer health system. National Academy Press, Washington DC Kohn LT, Corrigan JM, Donaldson MS (eds) (1999) To err is human: building a safer health system. National Academy Press, Washington DC
4.
Zurück zum Zitat Mühlnickel I (2004) Patientenrechte auf Augenhöhe. Kliniken nehmen ihre Patienten ernst und gewinnen. Klinik Manage Akt 7: 14–21 Mühlnickel I (2004) Patientenrechte auf Augenhöhe. Kliniken nehmen ihre Patienten ernst und gewinnen. Klinik Manage Akt 7: 14–21
5.
Zurück zum Zitat Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (2003) Finanzierung, Nutzerorientierung und Qualität, Bd. II, Nomos, Bonn Sachverständigenrat für die konzertierte Aktion im Gesundheitswesen (2003) Finanzierung, Nutzerorientierung und Qualität, Bd. II, Nomos, Bonn
Metadaten
Titel
Behandlungsfehler und Risikomanagement im AOK-Institut Medizinschaden
verfasst von
Priv.-Doz. Dr. habil. H. Thomsen
Publikationsdatum
01.12.2006
Verlag
Springer-Verlag
Erschienen in
Rechtsmedizin / Ausgabe 6/2006
Print ISSN: 0937-9819
Elektronische ISSN: 1434-5196
DOI
https://doi.org/10.1007/s00194-006-0414-y

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