Erschienen in:
01.03.2016 | AUS DER PRAXIS VON HAUSARZT ZU HAUSARZT
Beim Heimbesuch geht oft die Nr. 01415
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
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Ausgabe 4/2016
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Auszug
_ Die Leistung nach Nr. 01415 EBM kann für einen dringenden Besuch wegen der Erkrankung eines Patienten in einem beschützenden Wohnheim, einem Pflegeheim oder einem Altenheim mit Pflegepersonal berechnet werden, wenn er noch am Tag der Bestellung ausgeführt wird. Sie ist mit 56,98 Euro bewertet und kann bei einem Besuch in einem solchen Heim grundsätzlich nur einmal abgerechnet werden. Die Besuche bei weiteren Kranken sind nach der Nr. 01413 abzurechnen — auch dann, wenn es sich hierbei ebenfalls um dringende Besuche handelt. Wird die Nr. 01415 im Rahmen der palliativmedizinischen Betreuung eines Patienten erbracht, kann als Zuschlag die Nr. 03373 berechnet werden, die mit 12,94 Euro bewertet ist. …