Erschienen in:
01.01.2014 | Originalien und Übersichten
Bericht zur Meldung nach § 8d Transplantationsgesetz (TPG) für die Jahre 2009 bis 2011
verfasst von:
Dr. D. Schilling-Leiß, F. Witt, R.R. Tönjes
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 1/2014
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Zusammenfassung
Seit Inkrafttreten des Gewebegesetzes in Deutschland am 1. August 2007 ist jede Gewebeeinrichtung gemäß § 8d Abs. 3 Transplantationsgesetz (TPG) dazu verpflichtet, eine Dokumentation über ihre Tätigkeit zu führen und dem Paul-Ehrlich-Institut einmal jährlich bis zum 1. März des Folgejahres einen Bericht zu übermitteln. Hierin sollen Angaben zur Art und Menge der entnommenen, aufbereiteten, be- oder verarbeiteten, aufbewahrten, abgegebenen oder anderweitig verwendeten, eingeführten und ausgeführten Gewebe gemacht werden. Die TPG-Meldung soll auf einem vom Paul-Ehrlich-Institut im Internet veröffentlichen Meldebogen erfolgen. Dem vorliegenden Gesamtbericht nach § 8d Abs. 3 TPG liegen Daten zugrunde, die sich auf die Meldejahre 2009 bis 2011 beziehen. Sechs Jahre nach Einführung der TPG-Meldepflicht für Gewebeeinrichtungen ist die Zahl der dem Paul-Ehrlich-Institut bekannten meldepflichtigen Gewebeeinrichtungen von 349 für das Jahr 2007 auf 949 für das Jahr 2011 angestiegen. Nach kontinuierlicher Optimierung der Meldebögen inklusive gewebespezifischer Glossare sind die gemeldeten Daten für die meisten Gewebe und Gewebezubereitungen mittlerweile relativ schlüssig.