Seit Kurzem ist die Novelle der Musterberufsordnung in Kraft. Damit erhalten vor allem Teilberufsausübungsgemeinschaften mehr Spielraum bei der Kooperation, ohne gleich unter den Verdacht verbotener Zuweisungen zu fallen. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Neuerungen automatisch in jeder Kammerregion gelten.
19.08.2015 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel