Erschienen in:
23.06.2015 | Arzt & Recht
BFH erlaubt Steuerrückstellung für drohenden Regress
verfasst von:
mwo, chy
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 12/2015
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Auszug
Ärzte dürfen Rückstellungen für eine drohende Honorarrückforderung bilden und damit ihr zu versteuerndes Einkommen mindern — auch wenn noch kein Regressbescheid vorliegt. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Da Regresse oft absehbar sind, es in der Regel aber mindestens bis zum Folgejahr dauert, bis der Bescheid vorliegt, darf man Geld zurücklegen. Gemindert wird so die Steuerlast für das Jahr, in dem das Richtgrößenvolumen überschritten wurde. Die Einleitung eines Prüfungsverfahrens ist dem Richterspruch zufolge hinreichend, um die Rücklage zu rechtfertigen. …