Der Bundesgerichtshof erlaubt Pharmaunternehmen, in ihrer Produktwerbung auf Studien zu verweisen – wenn sie wissenschaftlich valide sind und aktuell gesicherte Erkenntnisse enthalten.
07.02.2013 | Gesundheitspolitik | Nachrichten | Online-Artikel
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Der Bundesgerichtshof erlaubt Pharmaunternehmen, in ihrer Produktwerbung auf Studien zu verweisen – wenn sie wissenschaftlich valide sind und aktuell gesicherte Erkenntnisse enthalten.