Erschienen in:
14.07.2017 | landesverbände
Wenn es brennt: Der Freie Verband hilft
Brandschutzhelferkurse in München
verfasst von:
Dr. Christian Öttl
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 7-8/2017
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Zusammenfassung
Der Brandschutz hat jetzt auch einen hohen Stellenwert für die Zahnarztpraxen in Deutschland erhalten. Die Technische Regel für Arbeitsstätten, ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, fordert von jedem Arbeitgeber (also auch vom Praxisinhaber) die Benennung von Brandschutzhelfern. Die vom Arbeitgeber benannten Personen sind im Notfall dafür zuständig, einen Brand zu bekämpfen oder eine Evakuierung einzuleiten. Mindestens muss jedoch ein Brandschutzhelfer je Arbeitsstätte vorhanden sein.