Baden-Württemberg und Hessen wollen den Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch neu regeln. Anreize zur Unwirtschaftlichkeit sollen weg.
13.03.2013 | Gesundheitspolitik | Nachrichten | Online-Artikel
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Baden-Württemberg und Hessen wollen den Rettungsdienst im Sozialgesetzbuch neu regeln. Anreize zur Unwirtschaftlichkeit sollen weg.