Erschienen in:
10.02.2016 | Die Verbände informieren_Gesundheitspolitische Nachrichten
TERMINVERGABESTELLEN
Bürokratische Quälerei des Gesetzgebers
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 2/2016
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Auszug
Am 23. Januar 2016 gingen die vom Gesetzgeber zu diesem Datum vorgeschriebenen Terminvergabestellen (§ 75 Abs. 1a SGB V) für zeitnahe Facharzttermine in Betrieb. Die KVen als Körperschaften öffentlichen Rechts können sich dagegen nicht wehren, sie müssen sich fügen. Auch die KVen sind der Meinung, dass Terminvergabestellen die ambulante medizinische Versorgung nicht verbessern können. Bekanntermaßen sind im europäischen Vergleich die Wartezeiten auf Arzttermine hierzulande am niedrigsten. Mehrere Umfragen in Deutschland haben gezeigt, dass die meisten Patienten zufrieden sind mit den in der Regel kurzen Wartezeiten auf Facharzttermine. Die Ärzteschaft ist der Meinung, dass es sich bei den langen Wartezeiten um eine Folge des Missverhältnisses zwischen Patientennachfrage und Kapazitäten der niedergelassenen Fachärzte handelt. Lange Wartezeiten sind meist Ergebnis von Unterversorgung. Terminvergabestellen schaffen neue Bürokratie, aber keine neuen Behandlungskapazitäten. Bei den Terminvergabestellen handelt es sich um ein populistisch-klassenkämpferisches Instrument, das die SPD bei den Koalitionsverhandlungen im Kuhhandel gegen andere Positionen mit der CDU/CSU durchgesetzt hat. Denn die SPD möchte, dass möglichst kein einziger Privatpatient rascher einen Termin beim Facharzt erhält als ein GKV-Versicherter. …