Erschienen in:
14.11.2015 | Die Verbände informieren_Gesundheitspolitische Nachrichten
ZWEITMEINUNGSVERFAHREN
Chirurgen setzen auf qualifizierte Erstmeinung
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 11/2015
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Auszug
Für das am Anfang des Jahres verabschiedete Versorgungsstärkungsgesetz wird ein Zweitmeinungsverfahren für besonders zu definierende operative Eingriffe eingeführt. Die Details muss der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regeln. Der Berufsverband der Chirurgen (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) nehmen dazu Stellung. Entscheidend für die chirurgische Praxis sei eine von ökonomischem Einfluss unabhängig, qualifiziert, differenziert und verantwortlich gestellte Erstmeinung. Für die gesetzlich geforderte Zweitmeinung müssten gleiche Qualitätsstandards gelten. Gemeint seien vor allem Gelenk-, Darm- und Wirbelsäuleneingriffe, aber auch onkologische Operationen. Vor allem onkologische Eingriffe sollten in einem Tumor-Board besprochen werden. Sehr oft entwickle sich im Rahmen der Diagnostik und Therapieplanung ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Operateur, so dass viele Patienten auf eine Zweitmeinung verzichten. Eine obligatorische Zweitmeinung solle daher nicht eingeführt werden. …