02.10.2012 | editorial
Der Nationale Krebsplan trägt Früchte
Gesetz zur Einführung klinischer Krebsregister 2012 auf den Weg gebracht
Erschienen in: InFo Hämatologie + Onkologie | Ausgabe 5/2012
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In einigen Bundesländern bestehen epidemiologische Krebsregister teilweise schon seit einem Dreivierteljahrhundert, überwiegend von den Landesregierungen unterhalten. Doch der Widerstand gegen den seit über 30 Jahren von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) geforderten Ausbau zu klinischen Registern wurde zu einer typisch deutsch-föderalen Posse, an der verschiedene Interessengruppen beteiligt sind:Der Datenschutz, dem der Schutz der Daten wichtiger scheint, als der von Menschenleben.
Die Krankenkassen, die zwar den Nutzen erkannten, aber die vergleichsweise geringen Kosten anderen anlasten wollten.
Die KVen, die die Verpflichtung zur Dokumentation wieder aus der Onkologie-Vereinbarung löschten, die 1982 von der Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie (AIO) der DKG mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eingeführt wurde, und den Dokumentationsaufwand vorschieben.
Schließlich die Landesregierungen, die teils aus parteipolitischen, teils auch aus Kostengründen die vielfältigen Initiativen abwiesen.