Der Verschluss des Vorhofohrs gilt bisher als Ausnahmeverfahren zur Schlaganfallprophylaxe bei selektierten Patienten mit Vorhofflimmern. Speziell bei Hämodialysepatienten könnte es sich aber zum Standard entwickeln.
17.09.2014 | Nephrologie | Nachrichten | Online-Artikel