Erschienen in:
05.11.2013 | KOMMENTAR
Dr. Ufo ist tabu
verfasst von:
sab
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
|
Ausgabe 11/2013
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Auszug
Wo eine Nachfrage ist, gibt es auch ein Angebot. Wo gilt das mehr als bei der Gutschein-Plattform Groupon: Vom Sonntagsbrunch bis zum Golfkurs, vom Londonder Trendhaarschnitt bis zur Botox-Behandlung, auf dem Schnäppchenportal können Kunden alles ergattern, und das auch noch mit satten Rabatten. Gutscheine für Doktortitel allerdings — und seien sie auch nur „ehrenhalber“ verliehen — dürfen zumindest auf der deutschen Groupon-Internetseite nicht mehr angeboten werden. Dabei war die Sache ein Bombengeschäft für einen US-Anbieter. Fast 2000 Gutscheine zu 39 oder 59 Euro scheinen innerhalb von zwei Tagen geordert worden zu sein. Die spaßigen Titel wie „Dr. h.c. für Ufologie“, „Engeltherapie“ oder „Exorzissmus“ fanden offenbar großen Anklang. Das Verwaltungsgericht Berlin allerdings fand die Sache keineswegs lustig und untersagte es, Titel zum Kauf anzubieten, die Hochschulgraden zum Verwechseln ähnlich seien (Az. VG 3 L 216.12). Dies verbiete das Berliner Hochschulgesetz. Vor allem weil die Zertifikate für die Ehrendoktoren oder Ehrenprofessoren in englischer Sprache verfasst seien, könne nicht erwartet werden, dass die vergebenen Bezeichnungen nicht verwechselt werden könnten. …