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07.03.2024 | EBM | Nachrichten

Ambulantisierung

Die Hybrid-DRG kann jetzt abgerechnet werden – zunächst mit Pseudoziffern

verfasst von: Hauke Gerlof

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich auf ein Verfahren geeinigt, wie Vertragsärzte Hybrid-DRG abrechnen können. Übergangsweise soll es über die Quartalsabrechnung gehen.

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