Das Stuttgarter Landessozialgericht hat den Eilantrag eines niedergelassenen Gynäkologen gegen eine auf künstliche Befruchtung spezialisierte Praxis zurückgewiesen.
20.01.2015 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
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Das Stuttgarter Landessozialgericht hat den Eilantrag eines niedergelassenen Gynäkologen gegen eine auf künstliche Befruchtung spezialisierte Praxis zurückgewiesen.