Erschienen in:
01.12.2010 | Leitthema
Einfluss der Retention auf die Weisheitszahnmineralisation
verfasst von:
B. Knell, A. Schmeling
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 6/2010
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Zusammenfassung
In der zahnärztlichen Altersdiagnostik ist die radiologische Beurteilung der Weisheitszähne das wichtigste Kriterium bei der Frage nach der Vollendung des 18. Altersjahres. Als alleiniges Kriterium geben die Weisheitszähne auch bei abgeschlossenem Wurzelwachstum diesbezüglich keine rechtsgenügende Sicherheit. In der vorgestellten Arbeit wurde untersucht, ob bei retinierten Weisheitszähnen im Unterkiefer das Wurzelwachstum verzögert wird und damit die Wahrscheinlichkeit für ein vollendetes 18. Lebensjahr steigt. Es konnte mithilfe der logistischen Regression gezeigt werden, dass, verglichen mit den Fällen durchgebrochener dritter Molaren, bei retinierten Weisheitszähnen mit abgeschlossenem Wurzelwachstum eine Verzögerung von 0,6 Jahren bei männlichen und 0,7 Jahren bei weiblichen Untersuchten auftritt. Es konnte kein einziger Proband mit retinierten unteren Weisheitszähnen und abgeschlossenem Wurzelwachstum beidseits identifiziert werden, der jünger als 18 Jahre war. Bei Vorliegen eines retinierten dritten Molaren mit abgeschlossenem Wurzelwachstum nur auf einer Seite konnte ein einzelner Explorand von unter 18 Jahren festgestellt werden (17 Jahre, 11 Monate!). Fazit: Können bei der zahnärztlichen Altersdiagnostik 2 retinierte Weisheitszähne mit abgeschlossenem Wurzelwachstum im Unterkiefer festgestellt werden, darf bei Mitteleuropäern ein Mindestalter von 18 Jahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit angenommen werden. Ist ein retinierter Unterkieferweisheitszahn mit abgeschlossenem Wurzelwachstum vorhanden, ist das 18. Lebensjahr mit sehr großer Wahrscheinlichkeit vollendet.