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Die Ärztliche Begutachtung
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Publiziert am: 15.12.2022

Ornithose – Begutachtung

Verfasst von: Ute Schwegler
Das von Chlamydia psittaci verursachte Krankheitsbild wird als Ornithose (Psittakose, Papageienkrankheit) bezeichnet und umfasst pulmonale und systemische Verlaufsformen. Die Übertragung erfolgt überwiegend aerogen durch infektiösen Staub. Zur antibiotischen Therapie stehen Tetracycline an erster Stelle gefolgt von Makroliden und Chinolonen. Bei der pulmonalen und typhoiden Form erstreckt sich der Krankheitsverlauf über 6-8 Wochen. Die Erkrankung ist meldepflichtig.

Einleitung

Das von Chlamydia psittaci verursachte Krankheitsbild wird als Ornithose (Psittakose, Papageienkrankheit) bezeichnet und umfasst pulmonale und systemische Verlaufsformen.
Der Wirtsbereich des Erregers dieser Zoonose erstreckt sich über mehr als 130 Vogelarten. Praktisch wichtig sind Geflügel (Enten, Truthähne), Tauben, Wellensittiche und Papageien (Papageienkrankheit).

Infektionsweg

Die Übertragung erfolgt aerogen durch Einatmen von infektiösem Staub (getrocknete Sekrete, Exkremente, Federn), aber auch durch unmittelbare Berührung der Vögel. Infizierte Vögel können asymptomatisch oder schwer krank sein. Unbehandelt werden 10 % der Tiere zu chronischen asymptomatischen Trägern. Begünstigend wirkt die relative Umweltresistenz des Erregers. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch ist extrem selten (Laborpersonal) und spielt epidemiologisch keine Rolle.

Häufigkeit

In Deutschland wurden 11 Erkrankungsfälle im Jahre 2019, in den Jahren 2013 bis 2018 jeweils 9 bis 11 Fälle gemeldet (Robert Koch-Institut).

Symptomatik

Je nach Alter und Immunkompetenz entwickeln sich nach einer Inkubationszeit von 1–4 Wochen unterschiedliche Verläufe:
Der Krankheitsverlauf erstreckt sich über 6–8 Wochen bei pulmonaler und typhoider Form. Nach ausgeheilter Erkrankung besteht lebenslange Immunität.
Eine Myokarditis, seltener auch eine Endokarditis sowie eine ZNS-Beteiligung können den Verlauf komplizieren.
Unbehandelt oder bei einer Fieberdauer >3 Wochen liegt die Letalität bei 20–50 %.

Diagnostik

Die Diagnose wird durch den Nachweis gattungsspezifischer Antikörper im Serum gestellt (KBR, ELISA). Die Referenzmethode zum Nachweis spezies-spezifischer Antikörper ist der Mikroimmunfluoreszenztest (MIF), der jedoch nur in wenigen Laboratorien verfügbar ist. Als Goldstandard gilt der kulturelle Nachweis, der nur in Laboratorien der Sicherheitsstufe III zugelassen ist. Der molekularbiologische Nachweis mittels PCR ist spezies-spezifisch und hoch sensitiv, ein kommerzieller Test steht noch nicht zur Verfügung.
Differentialdiagnostisch müssen eine Legionellose, Q-Fieber, Influenza, COVID-19, Chlamydia-pneumoniae-Pneumonie sowie bei septischen Verlaufsformen Typhus und Fleckfieber in Betracht gezogen werden.

Therapie

Zur antibiotischen Therapie sind Tetracycline über 10–21 Tage das Mittel der Wahl. Alternativ können Makrolide (Erythromycin, Azithromycin) sowie Chinolone eingesetzt werden.

Meldepflicht

Nach § 7 IfSG ist der Erregernachweis von Chlamydia psittaci meldepflichtig, sofern der Hinweis auf eine akute Infektion besteht.

Gutachterliche Bewertung

Zu den Risikogruppen für die Erkrankung im Sinne einer Berufskrankheit zählen Landwirte, Beschäftigte in der Geflügelindustrie, Kanalarbeiter, Tierärzte, Tierhändler, Tierpfleger, Taubenzüchter und Vogelhalter allgemein.
Literatur
Robert Koch-Institut (2020) Infektionsepidemiologisches Jahrbuch meldepflichtiger Krankheiten für 2019. Berlin, S 198–199. http://​www.​rki.​de/​jahrbuch