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Die Gynäkologie
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Publiziert am: 24.08.2021

Humangenetische Beratung und DNA-Diagnostik bei gynäkologischen Tumoren

Verfasst von: Ines Schönbuchner und Bernhard H. F. Weber
Bei den meisten Tumorarten wird von einer erblichen Prädisposition in 5–10 % der Fälle ausgegangen. Auch für gynäkologische Krebserkrankungen gilt diese Regel, insbesondere bei Tumoren der Mammae, der Ovarien und des Endometriums. Hinweise auf eine genetische Prädisposition können eine familiäre Häufung, ein frühes Ersterkrankungsalter und das Auftreten definierter (auch seltener) Tumorentitäten in der Familienanamnese sein. Eine Vielzahl prädisponierender Gene ist mittlerweile bekannt, ihre Penetranzen und Expressivitäten sind jedoch häufig noch Gegenstand klinischer Studien. Aufgrund des erhöhten Krebsrisikos steht Risikopatientinnen für Brust- und Eierstockkrebs in Deutschland beispielhaft die Möglichkeit einer umfassenden interdisziplinären Betreuung in Zentren für familiären Brust- und Eierstockkrebs zur Verfügung. Diese beinhaltet eine genetische Beratung und gegebenenfalls eine molekulargenetische Diagnostik sowie eine gynäkologische Betreuung mit dem Angebot der Teilnahme an einem intensivierten Früherkennungsprogramm und der Durchführung präventiver Maßnahmen unter standardisierten Bedingungen.

Einleitung

Unter dem Begriff der gynäkologischen Tumoren versteht man alle Tumoren der weiblichen Brust und der weiblichen Geschlechtsorgane. Zusammen machen diese in Deutschland aktuell etwa 40,5 % aller Krebserkrankungen der Frau aus, wobei auf das Mammakarzinom 29,2 %, auf den Krebs des Gebärmutterkörpers 4,6 %, des Ovars 3,2 % und auf die restlichen Tumorarten des Gebärmutterhalses, der Vulva und der Vagina 3,5 % entfallen (Krebsregister Robert-Koch-Institut, Stand 2017). Die relativen 5-Jahres-Überlebensraten bewegen sich für die gynäkologischen Tumoren in einem mittleren Bereich zwischen den Extremen des malignen Melanoms der Haut (>90 %) und des Lungen-, Leber- und Bauchspeicheldrüsenkrebses (<20 %). Die neuesten Daten für die absoluten 5-Jahres-Überlebensraten (AR) (d. h. Anzahl der nach 5 Jahren nach der Diagnose noch lebenden Krebspatienten) betragen bei einer Tumorerkrankung
  • der Brustdrüse: AR 81 %,
  • des Gebärmutterkörpers: AR 76,4 %,
  • der Eierstöcke: AR 48,2 %,
  • des Gebärmutterhalses: AR 57,6 %,
  • der Vulva: AR 71,8 %.
Die Ursachen für eine maligne Entartung von Zellen sind vielfältig, wobei die wichtigsten umweltbedingten Risikofaktoren bei der Frau nach wie vor Tabakkonsum, Übergewicht sowie Alkohol, Infektionen, mangelhafte Ernährung und Sonnenexposition sind.
Chemische, physikalische und virale Noxen können zu einer Akkumulation von genetischen Veränderungen (Mutationen) in somatischen Zellen führen. Sind Schlüsselprozesse der Zelle betroffen, die beispielsweise die Zellzahl kontrollieren, also die Zellproliferation über Mechanismen des Zellzyklus oder den Zelltod in Form des kontrollierten apoptotischen Zelltodes, kann dies zur malignen Entartung mit unkontrolliertem Zellwachstum führen. Krebserkrankungen werden somit ursächlich immer aufgrund genetischer (somatischer) Alterationen ausgelöst, sie sind jedoch eher selten erblich (für die meisten Tumorarten im Bereich zwischen 5 und 10 % der Gesamtkrebsraten).
Krebs ist immer eine genetische Erkrankung, die meisten Mutationen sind jedoch somatischer Natur und werden somit nicht an die Nachfahren vererbt.
Eine erbliche Krebsdisposition wird in der Regel durch eine autosomal-dominant vererbte Keimbahnmutation in Genen verursacht, die die oben genannten Schlüsselprozesse steuern, sodass alle Körperzellen von Geburt an bereits eine Vorschädigung („1. Treffer“) aufweisen (Knudson 1971). Somit bedarf es bei genetisch prädisponierten Individuen nur noch einer weiteren Mutation („2. Treffer“) in einer der etwa 100 Billionen (1014) Körperzellen des Menschen, um die Funktion eines sogenannten Tumorsuppressorgens, also eines Gens, das in die Kontrolle der Zellzahl des menschlichen Körpers eingebunden ist, in dieser einen Zelle zum Erliegen zu bringen. Damit kann diese eine Zelle Ausgangspunkt einer malignen Entartung sein.
Aufgrund statistischer Wahrscheinlichkeiten für das Auftreten zweier unabhängiger somatischer Ereignisse (im Falle des „sporadischen“, also nicht erblichen Tumors) gegenüber dem Auftreten nur eines weiteren notwendigen somatischen Ereignisses (im Falle des erblichen Tumors), ergeben sich für die behandelnden Ärzte definierbare Eigenschaften, um diese beiden Formen der Tumorentstehung unterscheiden zu können. So kommt es beim sporadischen im Vergleich zum erblichen Tumor zu einem späteren Auftreten der Erkrankung, häufig zu einem singulären Tumor und in der Regel zu einer Unilateralität der Krebsentstehung. Bei der Erkennung eines hereditären Tumorsyndroms spielen neben dem jungen Alter bei Erstdiagnose aufgrund des autosomal-dominanten Erbgangs des „1. Treffers“ natürlich auch die familiäre Häufung und darüber hinaus das Auftreten definierter Tumorentitäten in der Familienanamnese eine wichtige Rolle (Abb. 1). Das Mamma-, das Ovarial- und das Endometriumkarzinom können hierbei im Rahmen unterschiedlicher hereditärer Tumorsyndrome auftreten. Je nach Gendefekt zeigt sich ein distinktes Spektrum an malignen Tumoren (Tab. 1).
Tab. 1
Tumorsyndrome und assoziierte Gene mit Beteiligung der Mamma und des Ovars
Syndrom
Gen
Primäre Tumoren
Sekundäre Tumoren
Familiärer Brust- und Eierstockkrebs
BRCA1
Mamma-Ca, Ovarial-Ca, Tuben-Ca, primäres Peritonealkarzinom
Kolorektales Karzinom, Prostata-Ca
BRCA2
Mamma-Ca, Ovarial-Ca, Tuben-Ca, primäres Peritonealkarzinom
Männliches Mamma-Ca, kolorektales Karzinom, Pankreas-Ca, Prostata-Ca
CHEK2
Mamma-Ca
Männliches Mamma-Ca, Prostata-Ca, kolorektales Karzinom
ATM
Mamma-Ca
Gastrointestinales Karzinom, Pankreas-Ca, urogenitale Tumore, Leber-Ca, Gallenblasen-Ca
PALB2
Mamma-Ca, Ovarial-Ca
Männliches Mamma-Ca, Pankreas-Ca
RAD51C
Ovarial-Ca
Mamma-Ca
RAD51D
Ovarial-Ca
Mamma-Ca
BARD1
Mamma-Ca
 
BRIP1
Ovarial-Ca, Mamma-Ca?
 
Li-Fraumeni-Syndrom
TP53
Sarkome, Mamma-Ca
Gehirntumoren, Leukämie, adrenokortikales Karzinom
PTEN
Mamma-Ca, follikuläres Schilddrüsen-Ca, Endometrium-Ca
Urogenitale Tumoren, intestinales Hamartom
STK11
Gastrointestinale Karzinome, Mamma-Ca
Ovarial-Ca, Cervix-Ca, Endometrium-Ca, Gonadentumoren, Pankreas-Ca
Hereditäres diffuses Magenkarzinom
CDH1
Diffuses Magen-Ca
Lobuläres Mamma-Ca, kolorektales Karzinom
MLH1, MSH2, MSH6, PMS2
Kolorektale Karzinome, Endometrium-Ca
Ovarial-Ca, Magen-Ca, hepatobiliäres Ca, urogenitales Ca, Pankreas-Ca, Dünndarm-Ca, Gehirntumoren
Ca Abk. für Karzinom

Die Genetik gynäkologischer Krebserkrankungen

Familiärer Brust- und Eierstockkrebs

Aufgrund der hohen Inzidenz des Mammakarzinoms mit gegenwärtig etwa 67.000 Neuerkrankungen pro Jahr in Deutschland kann durchaus eine Häufung von familiären Fällen dieser Tumorart auftreten. Tritt der Brustkrebs in diesen Familien jedoch eher prämenopausal auf und werden zusätzlich kontralaterale Mammakarzinome, Eierstockkrebs oder Brustkrebs bei männlichen Verwandten beobachtet, muss eine genetische Prädisposition in Betracht gezogen werden. Etwa 7 % aller Mammakarzinome und rund 14 % aller Ovarialkarzinome werden auf Mutationen in prädisponierenden Tumorsuppressorgenen zurückgeführt (Zhang et al. 2011). Etwa 25 % aller erblichen Brust- und Eierstockkrebstumoren lassen sich ursächlich mit Mutationen in den beiden Hochrisikogenen BRCA1 (breast cancer 1) und BRCA2 (breast cancer 2) assoziiert, etwa 5 % mit Mutationen in moderat-penetranten Genen (>15 Gene), etwa 14 % mit Mutationen in sogenannten Niedrigrisikogenen (>70 Gene), während über 50 % der genetischen Ursachen noch unbekannt sind (Melchor und Benítez 2013).
Die beiden Tumorsuppressorgene BRCA1 und BRCA2 spielen eine wichtige Rolle in der DNA-Doppelstrangreparatur und führen jeweils bei komplettem Funktionsausfall in der Zelle zur Akkumulation von DNA-Doppelstrangbrüchen und Verlust der genomischen Integrität (Roy et al. 2011). Beide Gene werden vor allem in der Brustdrüse und den Ovarien, aber auch in anderen Organsystemen exprimiert, wodurch eine Risikoerhöhung für die Entstehung anderer Tumorarten bedingt ist. Eine prospektive Studie ergab für Mutationsträgerinnen ein mittleres kumulatives Lebenszeitrisiko (kLR) bis zum 70. Lebensjahr von 60 % für BRCA1 und 55 % für BRCA2, das entsprechende kLR für das Ovarialkarzinom liegt bei 59 % bzw. 17 % (Mavaddat et al. 2013). Das kLR für ein kontralaterales Mammakarzinom 25 Jahre nach der Ersterkrankung liegt bei etwa 44 % für Mutationen in BRCA1 und 34 % in BRCA2 und ist abhängig vom Alter der Ersterkrankung. So liegt das kLR bei den erstmalig unter 40 Jahren erkrankten Mutationsträgerinnen bei 55 % für BRCA1 und 38 % für BRCA2 (Rhiem et al. 2012). Das Risiko für Prostatakarzinome, kolorektale Karzinome, Pankreaskarzinome und Mammakarzinome beim Mann ist ebenfalls erhöht (Kirchhoff et al. 2004; Liede et al. 2004; Kadouri et al. 2007).
Durch neuere Daten wird auch das PALB2-Gen als hoch penetrantes Risikogen eingestuft. Die Mutationsprävalenz liegt in der Kohorte des Deutschen Konsortiums bei 1,2 % (Hauke et al. 2018). Eine Studie ergab für Mutationsträgerinnen ein absolutes Risiko bis zum 80. Lebensjahr von 52,8 % für Brustkrebs, das entsprechende Risiko für das Ovarialkarzinom liegt bei 4,8 %. Das Risiko für Pankreaskarzinome und männliche Mammakarzinome scheint ebenfalls leicht erhöht zu sein (Yang et al. 2020).
Zu den moderat penetranten Risikogenen für das familiäre Mamma- und Ovarialkarzinom werden unter anderen die Gene CHEK2, ATM, RAD51C, RAD51D, BARD1 und BRIP1 gezählt (Tab. 1). Der klinische Stellenwert von Mutationen in diesen Genen ist derzeit jedoch oft unklar und Gegenstand weiterer wissenschaftlich-klinischer Untersuchungen.
Funktionell ist das CHEK2-Gen („checkpoint kinase 2“) ebenfalls in die Kontrolle des Zellzyklus und die DNA-Reparatur involviert (Meijers-Heijboer et al. 2002). Mutationen in diesem Gen sind mit einem 2-fachen kLR für das weibliche und einem 10-fachen kLR für das männliche Mammakarzinom korreliert. Neue Daten zeigen, dass die Mutationspenetranz wesentlich von der Familienkonstellation abhängt. Bei Frauen steigt das Brustkrebsrisiko bis auf das 5-fache und das kLR bis zum 70. Lebensjahr bei einer familiären Belastung auf bis zu 37 % an (Weischer et al. 2008). Die Mutationsfrequenz innerhalb des Deutschen Konsortiums Familiärer Brust- und Eierstockkrebs (GC-HBOC) wird mit bis zu 4 % beziffert (Meindl et al. 2015). CHEK2 wird durch ATM (ATM-Serin/Threonin-Kinase) phosphoryliert und damit aktiviert. Somit ist das Tumorsuppressorgen ATM, das im autosomal-rezessiven Erbgang ursächlich für die Ataxia teleangiectasia (AT) verantwortlich ist, ebenfalls an der Erhaltung der genomischen Integrität beteiligt. Die sich im Kindesalter manifestierende AT ist gekennzeichnet durch neurologische Symptome, Teleangiektasien, erhöhte Anfälligkeit für Infektionen durch eine humorale Immunschwäche und ein erhöhtes Krebsrisiko, insbesondere für Lymphome (Morrell et al. 1986). Heterozygote Anlageträgerinnen zeigen ein 2,4-fach erhöhtes Mammakarzinomrisiko, der Anteil an ursächlichen ATM-Mutationen bei familiärem Brustkrebs könnte bei bis zu 2,7 % aller familiären Fälle liegen (Renwick et al. 2006).
Weitere moderat-penetrante Risikogene für das Mamma- und Ovarialkarzinom sind RAD51C und RAD51D, welche wie BRCA2 und PALB2 im autosomal-rezessiven Erbgang (d. h. bei Vorliegen einer väterlichen und mütterlichen Mutation bei den Nachkommen) zur Fanconi-Anämie führen, einer progressiven Panzytopenie mit angeborenen Fehlbildungen und einer Prädisposition für das Auftreten hämatologischer oder solider Tumoren. Bei heterozygoten Anlageträgerinnen in den Genen RAD51C und RAD51D ist insbesondere das Risiko für das Ovarialkarzinom bis zu 6-fach erhöht, das Mammakarzinomrisiko scheint dagegen nur leicht erhöht zu sein (Meindl et al. 2010; Loveday et al. 2011). Zusammengenommen finden sich in den Genen für RAD51C undRAD51D ursächliche Mutationen in etwa 0,3 % der familiären Fälle.

Li-Fraumeni-Syndrom (LFS)

Das LFS wird durch Keimbahnmutationen im Tumorsuppressorgen TP53 verursacht (Tab. 1). In bis zu 80 % der Fälle findet sich eine positive Familienanamnese, die restlichen Erkrankungsfälle werden in der Regel durch Neumutationen verursacht. Gekennzeichnet ist das LFS durch das Auftreten multipler Tumoren im Kindes- und frühen Erwachsenenalter. Im Kindesalter werden am häufigsten adrenokortikale Karzinome, Weichteilsarkome, Leukämien und Tumoren des zentralen Nervensystems beobachtet. Im Erwachsenenalter finden sich gehäuft Osteosarkome und der prämenopausale Brustkrebs, der bereits um das 20. Lebensjahr auftreten kann. Bis zum 45. Lebensjahr sind 84 % der weiblichen TP53-Mutationsträger an Krebs erkrankt, 80 % hiervon an einem Mammakarzinom (Bendig et al. 2004; Chompret et al. 2000).

Cowden-Syndrom (CS)

Das CS gehört zum Formenkreis der PTEN-Hamartom-Tumor-Syndrome, gemeinsam mit dem Bannayan-Riley-Ruvalcaba-Syndrom, dem adulten Lhermitte-Duclos-Syndrom (auch bekannt unter dysplastisches Gangliozytom) und dem Makrozephalie/Autismus-Syndrom. Beim CS handelt es um eine seltene Multisystemerkrankung, die durch das Auftreten multipler Hamartome der Haut und innerer Organe sowie einer Prädisposition für maligne Tumoren der Brust, der Schilddrüse sowie der Gebärmutter gekennzeichnet ist (Tab. 1). Das Lebenszeitrisiko für das Mammakarzinom wird auf etwa 85 %, das für das Schilddrüsenkarzinom auf etwa 35 % und das für das Endometriumkarzinom auf 28 % geschätzt (Tan et al. 2012). Pathognomonisch ist die Kombination aus fazialen Trichilemmomen (benigner Tumor der äußeren Haarwurzelscheide), akralen Keratosen und einer Papillomatose der Haut und Schleimhaut. Hervorgerufen wird das CS in 80 % der Fälle durch Keimbahnmutationen im PTEN-Gen, das für eine Protein- und Lipidphosphatase kodiert, welche bei der Regulation des Glukosestoffwechsels, des Zellzyklus und der Apoptose eine Rolle spielt.

Peutz-Jeghers-Syndrom (PJS)

Im PJS manifestieren sich charakteristischerweise Polypen (Hamartome) im Magen-Darm-Trakt und Pigmentflecken auf Lippen- und Wangenschleimhaut (Tab. 1). Die Pigmentierungsflecken treten in der Regel in der Kindheit auf. Es besteht zudem ein erhöhtes Risiko für Tumorerkrankungen vor allem des Gastrointestinaltrakts und der Mammae. Das kLR bis zum 70. Lebensjahr für Brustkrebs wird mit bis zu 45 % angegeben, für gynäkologische Tumoren bis zu 18 % (Hearle et al. 2006). Das PJS ist eine autosomal-dominant vererbte Erkrankung, jedoch werden in etwa 50 % der Fälle Neumutationen vermutet. Bei etwa 80 % der Patienten sind Mutationen im STK11-Gen, welches eine p53-abhängige Apoptose induziert, nachweisbar.

Hereditäres diffuses Magenkarzinom (HDGC)

Das HDGC ist erblich und disponiert für Magenkarzinome, die ursächlich mit Keimbahnmutationen im CDH1-Gen, welches das E-Cadherin kodiert, assoziiert sind (Tab. 1). CDH1-Mutationsträgerinnen haben ein kLR bis zum 80. Lebensjahr für ein diffuses Magenkarzinom von 56 % (versus 70 % bei Männern) sowie ein zusätzliches 42 %iges Risiko für ein lobuläres Mammakarzinom (Hansford et al. 2015). Es gibt Hinweise, dass sich E-Cadherin-defiziente lobuläre Mammakarzinome nicht herdförmig im Gewebe ausbreiten sowie eine geringere Sensitivität in der Mammografie zeigen als invasiv duktale Mammakarzinome, was in der Früherkennung unbedingt zu berücksichtigen ist (van der Post et al. 2015).

Hereditäres nichtpolypöses Kolonkarzinom (HNPCC)

Das HNPCC oder Lynch-Syndrom ist eine autosomal-dominant vererbte Prädisposition für kolorektale Karzinome sowie extrakolonische Tumoren (Tab. 1). Ursächlich sind Mutationen in den Mismatch-Reparaturgenen MLH1, MSH2, MSH6 und PMS2. In seltenen Fällen liegen pathogene Deletionen des EPCAM-Gens vor, welches in enger genomischer Nachbarschaft zu MSH2 liegt (Kuiper et al. 2011). Mismatch-Reparaturgene erkennen eine Fehlpaarung einzelner Basen in DNA-Doppelsträngen und schneiden diese heraus. Ein Defekt in einem dieser DNA-Reparaturgene führt häufig zu Mikrosatelliteninstabilität (MSI), deren Testung zusammen mit der immunhistochemischen Darstellung der Proteinexpression am Tumorgewebe als erste Stufe im Zuge der molekulargenetischen Diagnostik eingesetzt wird. Heterozygote Anlageträgerinnen besitzen je nach betroffenem Gen ein kLR bis zum 70. Lebensjahr von bis zu 50 % für das Kolonkarzinom (MLH1) bzw. 49 % für das Endometriumkarzinom (MSH6) sowie 8 % für das Ovarialkarzinom (Barrow et al. 2009). Weitere assoziierte Tumoren sind Magen-, Pankreas-, Dünndarm-, hepatobiliäre, urogenitale Karzinome und Gehirntumoren.

Beratung und medizinische Versorgung bei genetischer Tumordisposition

Beratung und molekulargenetische Diagnostik am Beispiel des familiären Brust- und Eierstockkrebses

Besteht der Verdacht auf eine familiäre Tumordisposition, wird einer erkrankten oder ratsuchenden Patientin eine humangenetische Beratung dringend empfohlen. Für den familiären Brust- und Eierstockkrebs wurden seitens des GC-HBOC Kriterien entwickelt, bei welcher Familienkonstellation eine molekulargenetische Testung erfolgen kann (Meindl et al. 2015). Im Rahmen einer interdisziplinären Beratung werden Patientinnen in den GC-HBOC-Zentren die humangenetischen und gynäkologischen Hintergründe und Besonderheiten des hereditären Brust- und Eierstockkrebses erläutert, bei Bedarf wird eine psychoonkologische Mitbetreuung angeboten.
Bei der humangenetischen Beratung werden zunächst die Eigen- und Familienanamnese der Patientin erhoben und nach eingehender Stammbaumanalyse das individuelle Risiko ermittelt. Hochleistungsfähige computerbasierte Kalkulationsprogramme leisten hierbei Hilfestellung. Im Anschluss erfolgt die Beratung über genetische Aspekte unter Einschluss von Ätiologie, Pathogenese, Erkrankungswahrscheinlichkeiten sowie der Möglichkeiten und Grenzen der molekulargenetischen Diagnostik. Die genetische Beratung als persönlicher Kommunikationsprozess soll die Patientin bei der individuellen Entscheidungsfindung unter Berücksichtigung der jeweiligen persönlichen und familiären Situation unterstützen und wird ergebnisoffen durchgeführt (S2-Leitlinie Humangenetische Diagnostik und genetische Beratung 2011).
Bei Erfüllen der Einschlusskriterien kann die molekulargenetische Diagnostik angeboten werden und ist möglichst bei einer betroffenen Person (Indexpatientin) durchzuführen.
Die Durchführung einer genetischen Untersuchung ist im Gendiagnostikgesetz (GenDG) vom 1. Februar 2010 geregelt. Eine diagnostische genetische Untersuchung darf von jeder Ärztin bzw. jedem Arzt nach Aufklärung und schriftlicher Einwilligung veranlasst werden.
Gegenwärtig wird in den GC-HBOC-Zentren eine molekulargenetische Untersuchung von 11 Risikogenen (BRCA1, BRCA2, CHEK2, ATM, PALB2, RAD51C, RAD51D, TP53, CDH1, BARD1 und BRIP1) durchgeführt. Wird bei der Indexpatientin eine pathogene Mutation in einem der Gene nachgewiesen, werden ihr die Teilnahme an einem intensivierten Früherkennungsprogramm angeboten und die Möglichkeiten der primären Prävention erläutert. Familienangehörigen steht eine prädiktive Testung auf die familienspezifische Mutation offen.
Laut GenDG darf eine prädiktive genetische Untersuchung nur durch besonders qualifizierte ärztliche Personen (Fachärzte für Humangenetik oder andere Ärzte, die sich beim Erwerb einer Facharzt-, Schwerpunkt- oder Zusatzbezeichnung für genetische Untersuchungen im Rahmen ihres Fachgebietes qualifiziert haben) vorgenommen werden.
Bei Nachweis einer pathogenen Mutation werden Hochrisikopatientinnen aus der Familie in die intensivierte Früherkennung aufgenommen und prophylaktische Maßnahmen angeboten. Wird hingegen die familienspezifische Mutation bei einer Ratsuchenden der Familie nach prädiktiver DNA-Testung nicht nachgewiesen, kann eine Entlastung für diese Person ausgesprochen werden, die regulären Früherkennungsmaßnahmen sind dann ausreichend.
Wird bei der Mutationssuche einer Indexpatientin keine ursächliche Mutation in einem der 11 Risikogene detektiert, so ist dies kein Ausschluss einer familiären Belastung. Patientinnen, deren Brustkrebserkrankung vor dem 40. Lebensjahr auftrat, und gesunden Angehörigen kann bei einer Hochrisikosituation (rechnerisches Erkrankungsrisiko bei einem 10-Jahres-Risiko ≥5 % nach BOADICEA; Breast and Ovarian Analysis of Disease Incidence and Carrier Estimation Algorithm, https://ccge.medschl.cam.ac.uk/boadicea/) dennoch die Teilnahme an einem intensivierten Früherkennungsprogramm bis zum 50. Lebensjahr angeboten werden.

Intensivierte Früherkennung

Gegenwärtig stehen Risikopatientinnen je nach genetischer Ursache entsprechende risikoadaptierte Früherkennungsprogramme zur Verfügung (Tab. 2). Das Programm für Mutationsträgerinnen in den Genen BRCA1 und BRCA2 hat sich seit mehreren Jahren in der Routine bewährt und detektiert BRCA-assoziierte Tumoren häufig in einem frühen und nodal-negativen Tumorstadium (Schmutzler et al. 2006; Bosse et al. 2014). Die Risiken für Mutationsträgerinnen in einem moderat-penetranten Brustkrebs-Gen werden derzeit evaluiert, um eine optimale Früherkennungsempfehlung aussprechen zu können. Bis dahin wird ein modifiziertes intensiviertes Früherkennungsprogramm ab dem 30. Lebensjahr angeboten (Tab. 2).
Tab. 2
Intensiviertes Früherkennungsprogramm für Hochrisikopersonen mit Nachweis einer pathogenen Mutation in einem hoch/moderat penetranten Gen und Personen ohne eine nachweisbare genetische Veränderung, aber mit hoher rechnerischer Risikosituation (Lebenszeitrisiko >22 % bzw. 10-Jahresrisiko >5 % nach BOADICEA)
Alter
Untersuchung
Häufigkeit
Mit nachgewiesener pathogener Mutation in BRCA1, BRCA2, PALB2 oder TP53
Ab 20. Lebensjahr a (TP53)
Ab 25. Lebensjahr a (BRCA1, BRCA2)
Ab 30. Lebensjahr a (PALB2)
Tastuntersuchung der Brust
Halbjährlich
Sonografie der Brust (in Kenntnis der MRT-Befunde)
Halbjährlich
Ab 20. Lebensjahr a (TP53)
Ab 25. Lebensjahr a (BRCA1, BRCA2)
Ab 30. Lebensjahr a (PALB2) bis vollendetes 50. Lebensjahr (evtl. bis 70. Lj. bzw. ACR-Dichte I)
MRT-Untersuchung der Brust
Jährlich
Ab 40. Lebensjahr (in Abhängigkeit der Drüsenparenchymdichte)
Mammografie
Alle 1–2 Jahre
Mit nachgewiesener pathogener Mutation in einem moderat penetranten Risikogen
Ab 30. Lebensjahr
Tastuntersuchung der Brust
Jährlich
Sonografie der Brust (in Kenntnis der MRT-Befunde)
Jährlich
30. bis vollendetes 50. Lebensjahr (evtl. bis 70. Lj. bzw. ACR-Dichte I)
MRT-Untersuchung der Brust
Jährlich
Ab 40. Lebensjahr (in Abhängigkeit der Drüsenparenchymdichte)
Mammografie
Alle 1–2 Jahre
Ohne Nachweis einer familiären pathogenen Mutation (aber bei hoher rechnerischer Risikosituation)
Vorgehen wie bei nachgewiesener pathogener Mutation in einem moderat penetranten Risikogen, jedoch Entlassung aus dem intensivierten Betreuungsprogramm in die Regelversorgung nach dem vollendeten 50. Lebensjahr
aoder 5 Jahre vor dem frühesten Erkrankungsalter in der Familie

Prophylaktische Operationen

Risiko-reduzierende Operationen wie die prophylaktische bilaterale Mastektomie stehen erkrankten wie gesunden BRCA1- oder BRCA2-Mutationsträgerinnen ab dem 25. Lebensjahr zur Verfügung. Für gesunde Mutationsträgerinnen konnte gezeigt werden, dass die komplette Mastektomie unter Einschluss des Mamillen-Areola-Komplexes eine Risikoreduktion für das Mammakarzinom um mindestens 90 % bewirkt, die Mortalität liegt deutlich unter 10 % (z. B. Rebbeck et al. 2004; Domchek et al. 2010). Eine Risikoreduktion von über 90 % für ein kontralaterales Mammakarzinom bei bereits vorerkrankten BRCA1- oder BRCA2-Mutationsträgerinnen konnte ebenfalls nachgewiesen werden (van Sprundel et al. 2005; Kiely et al. 2010). Die Datenlage bezüglich des Gesamtüberlebens ist widersprüchlich und muss in weiteren Studien evaluiert werden. Bei CDH1-, CHEK2-, PALB2- und TP53-Mutationsträgerinnen sollte eine prophylaktische bilaterale Mastektomie individuell diskutiert werden.
Die prophylaktische beidseitige Salpingo-Oophorektomie (PBSO) um das 40. Lebensjahr wird BRCA1- oder BRCA2-Mutationsträgerinnen aufgrund fehlender suffizienter Früherkennung ausdrücklich empfohlen (Meindl et al. 2011 und Interdisziplinäre S3-Leitlinie für die Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms 2012), in Ausnahmefällen kann eine solche Prophylaxe BRCA1-Mutationsträgerinnen je nach Familienanamnese ab 35 Jahren angeboten werden. Die PBSO ist eine sehr effektive Methode, das Erkrankungsrisiko für das Ovarialkarzinom, das Tubenkarzinom und das Mammakarzinom zu senken und auch die Gesamtmortalität positiv zu beeinflussen (Domchek et al. 2010; Kauff et al. 2002). Das Risiko für das Ovarialkarzinom wird auf 1–2 % gesenkt, es verbleibt das Risiko für ein primäres Peritonealkarzinom. Wird die PBSO bei prämenopausalen Frauen durchgeführt, ergibt sich eine Risikoreduktion für das Mammakarzinom von 50 % (Rebbeck et al. 2002). Auch bei RAD51C-, RAD51D- und BRIP1-Mutationsträgerinnen wird eine PBSO ab Eintritt in die Menopause bzw. 5 Jahre vor dem jüngsten Erkrankungsalter in der Familie angeboten. Bei PALB2-Mutationsträgerinnen kann die PBSO als Einzelfallentscheidung unter Berücksichtigung der Eigen- und Familienanamnese erwogen werden.

Systemische Therapie

Grundlagenstudien zeigten für BRCA1-defiziente Zellen eine erhöhte Resistenz gegenüber Spindelgiften wie Taxane und Vincaalkaloide (Lafarge et al. 2001; Quinn et al. 2003). Hingegen konnte eine nichtrandomisierte Phase-II-Studie an BRCA1-positiven Patientinnen mit metastasiertem Mammakarzinom eine erhöhte Sensitivität der BRCA1-assoziierten Tumoren gegenüber Platinderivaten belegen (Byrski et al. 2012).
Bereits 2014 wurde der PARP(Poly-ADP-Ribose-Polymerase)-Inhibitor Olaparib (Produktname Lynparza®) in Deutschland für die Rezidivtherapie des Platin-sensitiven, hochgradigen, serösen Ovarialkarzinoms bei nachgewiesener Keimbahn- oder somatischer BRCA1- oder BRCA2-Mutation zugelassen. Klinische Studien zeigten bei BRCA-Mutationsträgern mit fortgeschrittenen Mamma-, Ovarial-, Prostata- und Pankreaskarzinomen eine gute Wirksamkeit und Verträglichkeit für PARP-Inhibitoren (Tutt et al. 2010; Kaufman et al. 2015). Das PARP-Enzym interagiert in einem alternativen Zweig der DNA-Reparatur. Wird dieses Enzym in einer BRCA-defizienten Tumorzelle blockiert, so kommt es zur Apoptose der Tumorzellen und somit zu dem gewünschten Therapieeffekt (Farmer et al. 2005). Derzeit kommt Olaparib als Erhaltungstherapie bei Patientinnen mit Rezidiv eines high-grade epithelialen Ovarialkarzinoms ohne Einschränkung hinsichtlich des BRCA-Status zur Anwendung. In der Primärsituation eines neu diagnostizierten fortgeschrittenen high-grade epithelialen Ovarial-, Tuben- und Peritonealkarzinoms kann eine Monotherapie mit Olaparib nach Platin-basierter Therapie im Fall einer somatischen oder Keimbahn-Mutation in BRCA1/BRCA2 erfolgen. Für das HER2-negative fortgeschrittene oder metastasierte Mammakarzinom ist Olaparib als Monotherapie bei nachgewiesener BRCA1-/BRCA2-Keimbahnmutation als Alternative zur Chemotherapie zugelassen.

Klinische Betreuung bei HNPCC

Der Verdacht auf ein HNPCC kann gestellt werden, wenn eines der revidierten Bethesda-Kriterien erfüllt ist (Piñol et al. 2005). Bei auffälligem Befund in einem der Gene MLH1, MSH2, MSH6 oder PMS2 wird analog zum familiären Brust- und Eierstockkrebs eine intensivierte Früherkennung seitens des Konsortiums Familiärer Darmkrebs der Deutschen Krebshilfe empfohlen (Schulmann et al. 2004; S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom, Januar 2019). Auch der mögliche Nutzen prophylaktischer operativer Maßnahmen (Hysterektomie und ggf. Adnexektomie) sollte diskutiert werden (Schmeler et al. 2006; S3-Leitlinie Kolorektales Karzinom, Januar 2019).
Literatur
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