Derzeit fehlen mehr als 450 Wirkstoffe in deutschen Apothekenregalen, darunter Analgetika, Onkologika und Antibiotika für Kinder und Erwachsene. Eine wesentliche Ursache für diese Engpässe ist die zunehmende Abhängigkeit von Produzenten im außereuropäischen Ausland. In der ersten Juliwoche billigte der Bundesrat ein Lieferengpassgesetz. Der Gesetzestext sieht vor, Preisbildungsregeln zu lockern: So sollen Kinderarzneimittel nicht mehr Rabattverträgen unterliegen und aus den Festbetragsgruppen fallen. Ihre Hersteller dürfen die Abgabepreise einmalig auf bis zu 150 % des zuletzt geltenden Festbetrags anheben. Neben höheren Preisen sollen Bevorratungspflichten für Herstellung und Großhandel dafür sorgen, dass Arzneimittel nicht zu schnell vergriffen sind. Hersteller müssen künftig bei rabattierten Arzneimitteln eine sechsmonatige Lagerhaltung sicherstellen und der Großhandel die Bevorratung von Kinderarzneimitteln auf vier Wochen erhöhen. Auch eine Diversifizierung von Anbietern und Lieferketten soll die Versorgungssicherheit stärken. Bei Rabattvertragsausschreibungen gibt es künftig mit Produktionsstätten in der EU oder dem europäischen Wirtschaftsraum ein neues Zuschlagskriterium.
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