Erschienen in:
01.08.2014 | Übersichten
Erwartungen niedergelassener D-Ärzte an das stationäre Heilverfahren
Neuausrichtung des stationären Heilverfahrens der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung)
verfasst von:
Dr. W. Miller
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 3/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Der niedergelassene Durchgangsarzt (D-Arzt) ist für viele Verletzte die erste Anlaufstelle. Er erwartet vom Heilverfahren die bestmögliche Rehabilitation der Verletzten.
Heilverfahren
Bereits vor Einführung des neuen stationären Heilverfahrens gab es unterschiedliche, von der Art und der Schwere der Verletzung abhängige Versorgungspfade. Im neuen stationären Heilverfahren werden diese Vorgaben angepasst und um die primäre Vorstellungspflicht im SAV-Haus (SAV: Schwerstverletzungsartenverfahren) für besonders Verletzte erweitert. Ausdrücklich begrüßt wird die Möglichkeit, weniger schwer Verletzte, die auch in kleineren Kliniken optimal versorgt werden können, dort definitiv zu behandeln. Die Vorstellung bestimmter Schwerverletzter in spezialisierten Kliniken war bereits früher praktizierte Realität. Für eine optimale Versorgung sind auch längere Transportwege akzeptabel.
Erwartungen der niedergelassenen D-Ärzte
Hauptwunsch der D-Ärzte ist eine bessere Kommunikation zwischen Klinik, Berufsgenossenschaft und Durchgangsarzt. Trotz elektronischer Datenübermittlung ist der persönliche Austausch, zeitnah telefonisch und durch regelmäßige Treffen, nicht zu ersetzen. Wünschenswert ist außerdem eine Hospitation bzw. Weiterbildung der jüngeren Klinikärzte beim niedergelassenen D-Arzt, um diese Versorgungsstufe kennenzulernen und besser zu verstehen.