Ausländische Patienten, die die Europäische Krankenversichertenkarte vorlegen, haben im Akutfall ebenfalls Anspruch auf ärztliche Leistungen nach dem Sachleistungsprinzip. Doch damit der Arzt an sein Honorar kommt, muss er einige Formalia beachten.
31.08.2014 | Abrechnung | Nachrichten | Online-Artikel