Die obersten europäischen Richter stellen die Vorratsdatenspeicherung infrage. Die EU-Regeln gehen ihnen zu weit und verstoßen gegen die Grundrechte der Bürger. Allerdings halten die Richter das Prinzip an sich durchaus für zulässig.
09.04.2014 | IT für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel