Erschienen in:
21.03.2016 | Rhinitis und Sinusitis | Positionspapier
Evidenz vs. Wirksamkeit am Beispiel von in Deutschland verkehrsfähigen Präparaten zur (allergen-)spezifischen Immuntherapie
verfasst von:
Prof. Dr. Randolf Brehler, Ludger Klimek, Christian Vogelberg, Thomas Werfel, Oliver Pfaar, Eckckard Hamelmann
Erschienen in:
Allergo Journal
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Ausgabe 2/2016
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Zusammenfassung
Die publizierte S2k-Leitlinie zur (allergen-)spezifischen Immuntherapie (AIT) gibt eine hervorragende Übersicht zur Evidenz bezüglich der publizierten Wirksamkeitsstudien in Deutschland erhältlicher Allergenpräparate für die AIT. Aus der Leitlinie abgeleitete Publikationen werden aktuell von kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen eingesetzt, um über die Erstattungsfähigkeit von Allergenpräparaten zu diskutieren. Nach unserer Auffassung ist es strikt abzulehnen, die Erstattungsfähigkeit von verkehrsfähigen AIT-Präparaten aufgrund der Beurteilung der aktuellen Evidenzlage in dieser Leitlinie infrage zu stellen. Über die Verkehrsfähigkeit von AIT-Präparaten entscheidet einzig das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und Entscheidungen zur Erstattungsfähigkeit von AIT-Produkten müssen auf Kosten-Nutzen-Analysen basieren und nicht allein auf einer Evidenzbewertung. In diesem Artikel sollen die Zusammenhänge zwischen Evidenz, Wirksamkeit, Verkehrsfähigkeit und Erstattungsfähigkeit von AIT-Präparaten daher näher beleuchtet werden.