Elektronische Kontoauszüge gelten nur als Beweismittel, wenn sie als Datei aufbewahrt werden.
20.08.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel
Digitaler Kontoauszug
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Elektronische Kontoauszüge gelten nur als Beweismittel, wenn sie als Datei aufbewahrt werden.