Erschienen in:
08.05.2014 | recht | steuern | wirtschaft
Freiwillige Mitglieder zahlen im Alter viel Geld
Gesetzliche Krankenversicherung für Rentner
verfasst von:
Dr. Harald Clade
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 5/2014
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Zusammenfassung
Wer als Zahnarzt im Rentenalter keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezieht, hat es schwer, Mitglied in der freiwilligen Krankenversicherung der Rentner zu werden. Vor allem Zahnärztinnen, die seit Beginn ihrer Berufstätigkeit beim berufsständischen Versorgungswerk versichert sind, sind bei der Krankenversicherung der Rentner oftmals finanziell schlechter gestellt als Rentenversicherte mit Bezügen aus der Rentenversicherung. Als eine „eklatante Ungleichbehandlung“ bezeichnet dies der Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV), Stefan Strunk. Freiberuflern als Mitgliedern von Versorgungswerken werde mit Eintritt in die Rentnerphase zudem der Zugang zur Pflichtkrankenversicherung der Rentner bei den gesetzlichen Krankenkassen (GKV) nur deswegen verwehrt, weil sie keine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, sondern eine Rente aus der Zahnärzteversorgung.