Das Entfernen von Fremdkörpern wird mit Routine im Praxisalltag oft nebenbei erledigt. Um bei der Abrechnung als Privatleistung nach GOÄ kein Geld zu verschenken, sollten sich Ärzte allerdings Zeit nehmen. Die Leistung kann schließlich einer kleinen Op gleichkommen.
19.02.2015 | Chirurgische und unfallchirurgische Aspekte in der Hausarztpraxis | Nachrichten | Online-Artikel
Abrechnung