01.04.2012 | KURZ & KNAPP
Gericht befindet öffentliche Arztbewertung für rechtens
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 7/2012
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MARKETING Ärzte dürfen im Internet bewertet werden. Ein Recht auf Löschung aus Arztbewertungsportalen besteht nicht. Das hat jetzt das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main festgestellt und die Klage einer niedergelassenen Ärztin gegen den Betreiber eines Portales zurückgewiesen.