Das Bayerische Landessozialgericht (LSG) in München wirft der Bundeswehr vor, durch "nachweislich falsche" und teils "groteske" Behauptungen Entschädigungsforderungen möglicher früherer Strahlungsopfer abwehren zu wollen.
11.05.2015 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel