Auch wenn sämtliche Allergietests in der GOÄ als Einzelleistung abgerechnet werden können, sind dennoch maximale Testzahlen pro Behandlungsfall zu beachten.
26.06.2014 | Dermatologische Diagnostik | Nachrichten | Online-Artikel
GOÄ
26.06.2014 | Dermatologische Diagnostik | Nachrichten | Online-Artikel
Auch wenn sämtliche Allergietests in der GOÄ als Einzelleistung abgerechnet werden können, sind dennoch maximale Testzahlen pro Behandlungsfall zu beachten.