11.06.2013 | Praxis konkret
GOÄ-Nr. 34 — eine unterschätzte Gebührenordnungsposition
Erschienen in: DNP – Die Neurologie & Psychiatrie | Ausgabe 6/2013
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Wer den Text der Abrechnungsposition 34 in der GOÄ sorgfältig liest, wird feststellen, dass diese im Alltag häufiger vorkommt als sie letztlich abgerechnet wird. Dennoch versuchen Versicherungen nach wie vor, diese Abrechnungsposition auf die Erstdiagnose einer lebensbedrohenden Krankheit zu beschränken. Wir wollen Ihnen zeigen, dass viel mehr hinter dieser Leistung steckt und dass Sie sich trauen sollten, diese Ziffer abzurechnen, wenn Sie den Leistungsinhalt korrekt erbringen.