Erschienen in:
23.06.2015 | Arzt & Recht
Hausärzte können PatientenFahreignung absprechen
verfasst von:
mwo
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 12/2015
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Auszug
Wer bei einer praktischen Fahrprobe Fehler gleich in Serie macht, muss seinen Führerschein abgeben. Ein ergänzendes amtsärztliches Gutachten ist entbehrlich, wenn auch der Hausarzt die Fahreignung anzweifelt. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf entschieden. Es wies damit die Beschwerde eines 94-Jährigen ab, dem die Führerscheinstelle nach einem Unfall und einer schlecht verlaufenen Fahrprobe den „Lappen“ weggenommen hatte. Auch der Hausarzt hielt den Mann nicht mehr für fahrgeeignet. Die Düsseldorfer Richter betonten allerdings, dass hohes Alter „für sich genommen“ noch kein Grund sei, die Fahreignung anzuzweifeln. …