Wer als niedergelassener Arzt auf dem Weg von Zuhause in die Praxis oder umgekehrt auch noch Hausbesuche miterledigt, der kann diese gefahrenen Kilometer nicht komplett als Betriebsausgaben geltend machen.
15.12.2014 | Praxisrelevante Urteile | Nachrichten | Online-Artikel