Erschienen in:
14.11.2015 | Die Verbände informieren_Gesundheitspolitische Nachrichten
ZI-PRAXISPANEL
Honorarsteigerung ist eigentlich Verlust
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 11/2015
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Auszug
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) erhebt seit etlichen Jahren im Rahmen des ZI-Praxis-Panels (ZIPP) bei Kassenärzten jährlich Daten zur wirtschaftlichen Situation. Dabei werden Kosten, Einnahmen und Jahresüberschuss differenziert ermittelt. Aus reiner GKV-Tätigkeit erzielten die Ärzte je Praxisinhaber 2011 durchschnittlich einen Jahresgewinn von 110.000 € über alle Fachgruppen gerechnet. Dabei wird der Referenzwert von 106.000 € , der einem Oberarztgehalt 2007 entspricht, geringfügig überschritten. Dieser Referenzwert muss allerdings um Inflation und mehrere Gehaltsanpassungen berichtigt werden, so dass er inzwischen laut ZI bei 145.000 € liegen müsste. Soll die niedergelassene GKV-Tätigkeit finanziell gleich attraktiv sein wie die eines Oberarztes, so hätte der Praxisüberschuss 2011 145.000 € betragen sollen. 73 % der Einnahmen einer niedergelassenen Praxis stammen aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), bei Hausärzten waren es 82 %. Aus der PKV erzielten niedergelassene Ärzte 20,9 % ihrer Einnahmen, Hausärzte 14 % der Gesamteinnahmen. Bei der Berechnung des Gewinns aus GKV werden die ökonomischen Praxiskennzahlen auf reine GKV Leistungen standardisiert. Zwischen 2009 und 2011 nahmen die Gesamtumsätze der Praxisinhaber zwar um 2,1 % auf 276.000 € beziehungsweise nochmals um 1,9 % auf 281.000 € zu. Gleichzeitig stiegen jedoch die Praxiskosten jährlich um 2,5 %. Dadurch ergab sich 2010 bilanziert eine Steigerung von 0,8 %, 2011 jedoch eine Minderung des Gewinns um 0,7 %. Zwischen 2009 und 2011 erhöhten sich die Personalkosten um 8,4 %, Material und Labor um 8 %, Versicherungen und Gebühren um 7 %. Betrachtet man die einzelnen Fachgruppen, so zeigt sich im neurologisch-psychiatrischen Bereich ein um 6 % gewachsener Jahresüberschuss. Dies entspricht nach Angaben des ZI auch einem erheblichen jahrelangen Nachholbedarf. Bemerkenswert ist die Kostenstruktur bei einem Vergleich zwischen Einzel- und Gemeinschaftspraxen. Bei Hausärzten ergeben sich in Gemeinschaftspraxen erhebliche Synergieeffekte und damit ökonomische Vorteile. Fachärztliche Gemeinschaftspraxen setzten eher auf Spezialisierung, dies führt zu einem höheren Kostenanteil (+ 26 %) als in einer fachärztlichen Einzelpraxis. Dennoch sind die Jahresüberschüsse je Praxisinhaber in einer fachärztlichen Gemeinschaftspraxis im Durchschnitt aller Fachgruppen höher (+ 23 %) als bei einer fachärztlichen Einzelpraxis. Denn in der Gemeinschaftspraxis werden insgesamt deutlich höhere Umsätze je Praxisinhaber erzielt. …