Erschienen in:
26.10.2022 | In Kürze
In Kürze
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 11/2022
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Auszug
Zeiterfassung-- Donnerschlag: Arbeitgeber in Deutschland sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden zu erfassen, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt im September entschieden. Grundlage ist das sogenannte "Stechuhr-Urteil" des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 - und zwar obwohl es in Deutschland noch gar keine nationale Gesetzgebung dazu gibt. Egal, befand das BAG: Arbeitgeber seien trotzdem jetzt schon in der Pflicht, für ihre Mitarbeitenden ein "objektives, verlässliches und zugängliches System der Arbeitszeiterfassung" einzurichten. Für Zahnarztpraxen hat die Deutsche Zahnärzte-Genossenschaft (DZG eG) dafür genau das richtige Tool: die Personalsoftware pepito. Wer sich bisher mit Excel-Tabellen oder Papierlisten beholfen hat, wird nun mit dem Urteil an Grenzen kommen, denn solche händisch gepflegten Übersichten sind entweder leicht zu manipulieren oder nicht transparent fürs Team, entsprechen also nicht den Vorgaben. Mit der cloudbasierten pepito-Software bekommen alle Ihre Mitarbeitenden über registrierte Geräte Zugang zum System. Über eine PIN loggen sich die Teammitglieder in den Dienst oder für Pausen ein und aus. Die Software erfasst und dokumentiert die Arbeits- und Fehlzeiten minutengenau. Alle Mitarbeitenden können ihre persönlichen Konten jederzeit einsehen, aber nicht nachträglich bearbeiten. Damit behalten alle den Überblick - auch Sie als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber. Mehr über pepito und alle anderen Angebote der DZG erfahren Sie unter
www.dzg-eg.de, per Mail: info@dzg-eg.de oder Telefon: 030/577 008 91-0. Mey …