Erschienen in:
05.11.2013 | aktuell
Info für FVDZ-Mitglieder
verfasst von:
FVDZ-Geschäftsführer Dipl.-Kfm Alexander Lechthaler
Erschienen in:
Der Freie Zahnarzt
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Ausgabe 11/2013
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Auszug
Ab 2014 wird der Einzug von Lastschriften auf das SEPA-Verfahren umgestellt. Ihre erteilte Einzugsermächtigung gilt dann als SEPA-Mandat weiter. Bei der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift werden die Kontoverbindungen künftig durch die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) und den BIC (Bank Identifier Code, internationale Bankleitzahl) identifiziert, anstatt wie bisher anhand von Kontonummer und Bankleitzahl. Die IBAN wird für jede bestehende Kontonummer vergeben. Die Kontodaten werden über unsere Mitgliederverwaltungssoftware automatisch konvertiert. Die Gläubiger-Identifikationsnummer haben wir bei der Bundesbank beantragt, sie lautet DE62B0100000279474. Über Korrekturen und/oder Ergänzungen zu Ihren Daten (auch Kontodaten) können Sie uns gerne auf unserer Website www.fvdz.de/mitgliederdaten informieren. …