Erschienen in:
01.07.2014 | Originalien
Integrierte Versorgung bei depressiven Störungen
verfasst von:
Dr. M. Paulzen, A. Müller, T. Akkus, F. Bergmann, F. Schneider
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 7/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Dem Sondergutachten des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen zufolge waren bei der Beendigung von Verträgen zur integrierten Versorgung (IV) nach § 140a–d SGB V hohe Kosten und eine Mengenausweitung durch die Leistungserbringer die wichtigsten Einflussfaktoren. Insgesamt ist jedoch der Wissensstand über die medizinischen und ökonomischen Auswirkungen von Projekten der integrierten Versorgung nach wie vor gering, da entsprechende Verträge eine umfassende Evaluation nicht vorsahen und vor allem seitens der Krankenkassen ökonomische Daten in der Regel nicht wissenschaftlichen Kriterien entsprechend evaluiert wurden.
Zielsetzung
Das in Aachen koordinierte Projekt „Integrierte Versorgung Seelische Gesundheit“ diente zwischen 2006 und 2011 der institutionen- und sektorenübergreifenden Behandlung von insgesamt 3408 Patienten mit depressiven Störungen, deren Behandlung sich auf die Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL)/S3-Leitlinie „Unipolare Depression“ bezog. Die vorliegende Arbeit unternimmt dabei den Versuch, die klinischen Behandlungserfolge zu beschreiben und zu evaluieren.
Ergebnisse
Mangels vorhandener Daten zu den ökonomischen Auswirkungen des Versorgungsprojektes bleibt der Wissensstand hierauf begrenzt. Durch den Vergleich verschiedener klinischer Parameter konnte gezeigt werden, dass es im Rahmen des Versorgungsprojektes bei erhobenen klinischen Skalen wie der Hamilton Rating Scale for Depression, dem WHO-5-Fragebogen zum Wohlbefinden oder dem CGI (Clinical Global Impression)-Fragebogen zur Erfassung des psychischen Gesundheitszustandes zu einer signifikanten Verbesserung gegenüber dem Ausgangszustand kam. Mangels Daten einer geeigneten Vergleichskohorte von depressiven Patienten, die nicht im Rahmen eines integrierten Versorgungsprojektes langfristig behandelt und betreut wurden, bleibt jedoch jede vergleichende Aussage hinsichtlich der Überlegenheit gegenüber der Behandlung depressiver Störungen außerhalb eines integrierten Versorgungsprojektes hypothetisch und vorläufig.
Schlussfolgerung
Die Arbeit zeigt damit die Grenzen einer naturalistischen Studie im IV-Setting auf, wonach – ohne adäquate Finanzierung der Vertragsparteien – eine wissenschaftlichen Kriterien genügende Evaluation nicht möglich scheint.