Erschienen in:
01.09.2014 | Originalien
Inzidenz nichtmetastatischer Leberläsionen bei Tumorpatienten
Konsequenzen für Chemotherapie und lokal-ablative Verfahren
verfasst von:
Dr. S. Schüle, A. Altendorf-Hofmann, Y. Dittmar, F. Rauchfuß, U. Settmacher
Erschienen in:
Die Chirurgie
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Ausgabe 9/2014
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Zusammenfassung
Einleitung
Neu aufgetretene solide Raumforderungen der Leber entsprechen auch bei Patienten mit soliden Malignomen, insbesondere des Gastrointestinaltraktes, nicht zwangsläufig Metastasen des Primarius. Erst die definitive histologische Befundung stellt sicher die Artdiagnose.
Material und Methoden
Aus unserem prospektiv geführten Tumorregister wurden Patienten ausgewählt, die zwischen 1997 bis 2011 unter dem Verdacht „Lebermetastasen“ operiert und deren Resektate histologisch aufgearbeitet wurden.
Ergebnisse
Bei 770 Patienten zeigte sich 47-mal (6,1 %) ein unerwarteter Befund. Primärtumoren dieser Patienten waren Nierenkarzinome (12), kolorektale Karzinome (11), Mammakarzinome (8), Magenkarzinome (4), Pankreaskarzinome (3), Hautkarzinome (3) und andere (6). Die Leberläsionen traten 15-mal synchron auf, ansonsten median 17 Monate nach Primärtherapie. Die Histologie ergab 38-mal eine benigne Veränderung (81 %). Sechsmal zeigte die Histologie ein hepatozelluläres Karzinom, 2-mal ein cholangiozelluläres Karzinom und einmal die Metastase eines bis dahin nicht bekannten kolorektalen Karzinoms bei bekanntem Ösophaguskarzinom.
Der Metastasenverdacht war präoperativ 2-mal durch vier und 9-mal durch drei verschiedene bildgebende Verfahren abgesichert worden. Bei 23 Patienten wurden CT oder MRT plus Sonographie sowie in 6 Fällen CT oder MRT plus PET-CT durchgeführt. Jeweils 2 Patienten erhielten CT und MRT bzw. nur CT und in 3 Fällen wurde die Verdachtsdiagnose allein aufgrund des intraoperativen makroskopischen Befundes gestellt. Eine präoperative Biopsie der Leberherde erhielten 4 Patienten mit jeweils nicht konklusivem Ergebnis.
Schlussfolgerung
Die neoadjuvante Chemotherapie von Lebermetastasen birgt auch nach Einsatz modernster Bildgebung das Risiko, einen benignen oder andersartigen malignen Befund als den erwarteten zu therapieren, gleiches gilt für die Radiofrequenzablation. Vor Radiofrequenzablation und ebenso vor definitiver palliativer Chemotherapie sollte bei diagnostischer Unsicherheit daher die histologische Sicherung angestrebt werden.