01.02.2012
Kassen müssen „rhythmische Massagen“ nicht zahlen
Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 3/2012
Einloggen, um Zugang zu erhaltenZusammenfassung
URTEIL II Der Gesetzgeber hat alternativen Therapien einen besonderen Stellenwert eingeräumt, um sie zu fördern. Doch eine automatische Kostenübernahme bedeutet das noch lange nicht, wie nun ein Landessozialgericht entschieden hat.