12.08.2015 | Die Verbände informieren_Gesundheitspolitische Nachrichten
KBV konkretisiert Verhandlungskatalog
Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 7-8/2015
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Die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat kürzlich ihre Vorschläge für zukünftige Honorarverhandlungen konkretisiert. Fünf Ziele möchte sie erreichen:-
Sicherstellung der ärztlichen Versorgung beim Älterwerden. Die allgemeine ambulante palliativmedizinische Versorgung soll durch einen Zuschlag auf die bislang finanzierten Leistungen von Hausärzten gefördert werden.
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Die Delegation von Leistungen sei auszubauen. Hausbesuche von nicht ärztlichen Praxisassistentinnen bei palliativmedizinischen Patienten sollen einen Zuschlag erhalten.
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Die ärztliche Versorgung von Patienten in Heimen oder in beschützenden Wohnheimen soll künftig besser honoriert werden. Ein Drittel der 2,6 Millionen Pflegebedürftigen lebt in Heimen, Tendenz steigend.
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Der Übergang von fachärztlich behandelten Kindern in die Erwachsenenversorgung soll gefördert werden, denn er ist für den überleitenden Arzt sehr aufwändig. Eine entsprechende Abrechnungsziffer ist von der KBV geplant.
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Die KBV möchte außerdem die Grundversorgung in der Psychiatrie und Psychotherapie fördern. Insbesondere die Gesprächsführung außerhalb der Richtlinienpsychotherapie sei sinnvoll. Der KBV-Vorstand verspricht sich hiervon eine Reduktion von Wartezeiten vor allem bei Patienten mit erhöhtem Gesprächsbedarf, die keine Richtlinienpsychotherapie benötigen.