Erschienen in:
08.04.2015 | Rund um den Beruf
Off-label-Verordnung
Keine Angst vor Cannabis
verfasst von:
PD Dr. med. A. Zacher
Erschienen in:
NeuroTransmitter
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Ausgabe 4/2015
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Zusammenfassung
Die Off-label-Verordnung eines Cannabisproduktes im Rahmen eines Therapieversuches muss keine strafrechtlichen Probleme aufwerfen. Wichtig sind eine ausführliche Aufklärungsinformation, deren Erhalt der Patient schriftlich bestätigen, und eine Bescheinigung, die der Patient immer mit sich führen sollte. Aus ihr geht hervor, dass er ein cannabisbasiertes Medikament aus medizinischer Indikation einnimmt.