Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz war die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete in Deutschland bislang für maximal 18 Monate ab Ankunft in Deutschland auf akute Erkrankungen und Schmerzzustände beschränkt. Seit Ende Februar 2024 ist diese Einschränkung auf 36 Monate verlängert. Dies entsprach dem Wunsch unionsregierter Bundesländer sowie der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Eine Verlängerung der eingeschränkten Gesundheitsversorgung für Geflüchtete könne pro Jahr bundesweit Einsparungen „im dreistelligen Millionenbereich“ ermöglichen, hieß es in einem Antrag der Union. Dem widerspricht Dr. Louise Biddle vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW): Es gebe eine solide Studienlage, die zeige, dass Einschränkungen in der Versorgung langfristig sogar zu höheren Gesundheitsausgaben führen. „Werden Gesundheitsprobleme erst adressiert, wenn dies unerlässlich ist oder es sich um einen Notfall handelt, ist es meist teurer als eine frühzeitige Behandlung“, so Biddle. Je nach dem Status des Asylverfahrens werde sich die tatsächliche Wartezeit auf eine reguläre Gesundheitsversorgung von rund einem auf zwei Jahre verlängern, teilte das DIW unter Verweis auf Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) mit.
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