Ärzte, die für ihre Patienten Leistungen umsonst erbringen, weil sie nicht Teil des GKV-Leistungskatalogs sind, müssen aufpassen: Mit diesem Vorgehen verstoßen sie nicht nur gegen die Abrechnungsregeln. Sie können auch Ärger mit dem Fiskus bekommen.
02.05.2013 | Nachrichten | Online-Artikel