Erschienen in:
24.01.2018 | Pflege | Übersichten
Umsetzung der interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie nach OPS 8‑918
Empfehlungen der Ad-hoc-Kommission „Interdiziplinäre multimodale Schmerztherapie“ der Deutschen Schmerzgesellschaft
verfasst von:
B. Arnold, A. Böger, T. Brinkschmidt, H.-R. Casser, D. Irnich, U. Kaiser, K. Klimczyk, J. Lutz, Prof. Dipl.-Psych. Dr. M. Pfingsten, R. Sabatowski, M. Schiltenwolf, W. Söllner
Erschienen in:
Der Schmerz
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Ausgabe 1/2018
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Zusammenfassung
Stationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie wird im Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) mit der Ziffer 8‑918 abgebildet. Die dort aufgeführten Kriterien sind allerdings unscharf formuliert und z. T. missverständlich. Daraus resultierten teils erheblich diskrepante Interpretationen bezüglich der Leistungskodierung und damit der für die Diagnosis-related-group(DRG)-Relevanz erforderlichen Voraussetzungen zwischen Leistungserbringern und insbesondere Gutachtern des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK). Die spürbare Mengenausweitung des Angebots für multimodale Schmerztherapie nach OPS 8‑918 hat auch dazu geführt, dass vermehrt Überprüfungen der Indikation von den Kostenträgern bzw. MDK vorgenommen wurden. Mit dieser Publikation schlägt die Ad-hoc-Kommission „Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie“ der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V. nun aufseiten der Leistungserbringer möglichst konkrete Hinweise zur praktischen Umsetzung der OPS-Kriterien vor. Ziel ist eine möglichst hohe Übereinstimmung bezüglich der Umsetzung der Voraussetzungen zur Kodierung der OPS-Ziffer 8‑918 durch Leistungserbringer einerseits und des Blickwinkels der MDK andererseits. Da vor allem bei hoch chronifizierten bzw. komplex kranken Schmerzpatienten weitergehende qualitative Kriterien für die erfolgreiche Durchführung einer interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie im stationären Setting erforderlich sind, wurden weitere Kommentare ergänzt, die als Orientierung für eine zukünftige Weiterentwicklung der OPS-Ziffer 8‑918 dienen können. Letztlich lässt die OPS-Ziffer 8‑918 hinsichtlich der Therapieintensität und der Prozessqualität breite Gestaltungsmöglichkeiten. Es bleibt damit in der Verantwortung der Leistungserbringer, den Patienten eine qualitativ und quantitativ ausreichende Behandlung zukommen zu lassen.