Erschienen in:
01.06.2018 | Originalarbeit
Überarbeitung des Basler Kriterienkatalogs zur Beurteilung der Legalprognose („Dittmann-Liste“)
Aktuelle Version des Arbeitsinstruments der Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern der Nordwest- und Innerschweiz
verfasst von:
Dr. med. Henning Hachtel, Dr. med. Tobias Vogel, Prof. Dr. med. Marc Graf
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 1/2019
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Zusammenfassung
Der Basler Kriterienkatalog ist ein klinisch bewährtes idiografisches Prognoseinstrument zur Beurteilung der Legalprognose und wurde durch eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe in einem mehrjährigen Peer-Review-Prozess aktualisiert und in einer abschließenden Vernehmlassung der Konkordatlichen Fachkommission der Nordwest- und Innerschweiz gutgeheißen. Vielfältige Ergänzungen und Anwenderhinweise aus der forensischen Praxis wurden integriert und spiegeln dabei u. a. Risikoaspekte der „central eight“ wider, einer auf soziales Lernen fokussierten Erklärungsperspektive kriminellen Verhaltens, die sowohl für psychisch Kranke wie für nichtgestörte Straftäter ohne psychiatrische Diagnose Rückfallrelevanz besitzen. Neu wurden spezifische Anwendungshinweise zur Kriterienliste (Manualisierung) erstellt. Dabei werden zum jeweiligen Kriterium die enthaltenen statischen und dynamischen Risikofaktoren und deren Bedeutung und Interpretation im Rahmen des vorliegenden Instruments erläutert, um die Interrater-Reliabilität zu erhöhen. Die Anwendungshinweise zur Gesamtbeurteilung enthalten weitere Überlegungen zur integrativen legalprognostischen Gesamteinschätzung, Risikoszenarien und Risikomanagementstrategien. Die bisherige implizite Vorgehensweise der Vorgängerversion wurde im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit verschriftlicht. Durch seine Struktur und die beispielhaften Variablen ermöglicht der Kriterienkatalog eine breite Anwendung im Sinne des „structured professional judgement“ und einer Fallkonzeption, welche einerseits in alle modernen, integrativen Prognosemethoden integriert ist und andererseits der Forderung vonseiten der Gerichte nach einer Individualprognose entspricht. Neben risikoerhöhenden werden auch legalprognostisch protektive Faktoren berücksichtigt. Die anschließende Gesamtbeurteilung bildet für den normativen Entscheidungsträger legalprognostische Kriterienschwerpunkte transparent und nachvollziehbar ab und beschreibt Wahrscheinlichkeit und Art von Risikoszenarien. Mithilfe der gewonnenen Fallübersicht lassen sich Vorschläge zu Fallmanagement und Einflussmöglichkeiten auf erhobene Risikoprofile bzw. ungünstige Verläufe ableiten.