Erschienen in:
01.08.2012 | Originalien
Maximale Blutalkoholkonzentration nach forciertem Konsum von alkoholfreiem Bier
verfasst von:
PD Dr. A. Thierauf, M. Große Perdekamp, V. Auwärter
Erschienen in:
Rechtsmedizin
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Ausgabe 4/2012
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Zusammenfassung
In den letzten Jahren stieg der Absatz von alkoholfreiem Bier stetig an. Dieses „alkoholfreie“ Getränk darf nach deutschem Lebensmittelrecht einen maximalen Alkoholgehalt von < 0,5 Vol.-% enthalten. Für manche Personengruppen könnte bereits diese geringe Äthanolmenge zu Problemen führen. So sind z. B. Fahranfänger nach § 24c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) mit einem strikten Alkoholverbot belegt. Da bislang noch keine verlässlichen Daten zur Blutalkoholkonzentration (BAK) nach dem Konsum von „alkoholfreiem Bier“ zur Verfügung stehen, wurde ein entsprechender Trinkversuch durchgeführt: Nach 5-tägiger Alkoholabstinenz wurden insgesamt 78 Probanden aufgefordert, innerhalb von 1 h 1,5 l alkoholfreies Bier mit einem Alkoholgehalt in Höhe von 0,41–0,42 Vol.-% zu trinken. In viertel- bzw. halbstündlichen Intervallen erfolgten Blutentnahmen. Die Blutproben wurden mithilfe der Headspace-Gaschromatographie-Flammenionisationsdetektion (HS-GC-FID) auf Äthanol untersucht. Bei 20 von 67 in die Auswertung aufgenommenen Testpersonen war eine BAK bestimmbar [“limit of detection“ (LOD) 0,0005 g/l]. Die maximal festgestellte Konzentration betrug 0,0056‰. Selbst bei forciertem Konsum von alkoholfreiem Bier sind demnach für Fahranfänger keine negativen rechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Auch im Zusammenhang mit anderen forensischen Fragestellungen geben die ermittelten Alkoholkonzentrationen keinen Anlass, eine psychophysische Alkoholwirkung in Erwägung zu ziehen.