Erschienen in:
01.09.2014 | Zur Diskussion gestellt
MdE nach Hilfsmittelversorgung oder Medikation
verfasst von:
Dr. J. Schürmann, MdE-Gruppe der Kommission „Gutachten“ der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU)
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Ausgabe 3/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Seit Jahrzehnten wird in der gesetzlichen Unfallversicherung, den Sozialgerichten und unter medizinischen Gutachtern strittig darüber diskutiert, ob die aktuellen MdE-Werte (§ 56 SGB VII; MdE: Minderung der Erwerbsfähigkeit, SGB: Sozialgesetzbuch) für Arbeitsunfall- und BK-Folgen (BK: Berufskrankheit) noch allgemein anerkannte Erfahrungswerte zur Bewertung der Einschränkungen im allgemeinen Erwerbsleben sind. Auch von der Kommission „Gutachten“ der DGU (Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie) wurde dieses Thema aufgegriffen und eine MdE-Gruppe, besetzt mit Medizinern und Juristen, installiert, die Neuvorschläge für die Bewertung der Funktionsverluste durch orthopädisch-unfallchirurgische Arbeitsunfall- und BK-Folgen erarbeiten sollte.
MdE nach Hilfsmittelversorgung
Nach mehrfachen Beratungen stimmte die Kommission „Gutachten“ der DGU im Jahr 2012 den MdE-Neuvorschlägen der MdE-Gruppe zu. Die MdE nach Hilfsmittelversorgung sollte zudem Ausgangspunkt einer umfassenden MdE-Reform sein. Denn in der Literatur und Rechtsprechung werden noch MdE-Werte, besonders nach Exoprothesenversorgungen, angegeben, ohne dass auf die Auswirkungen der heutigen Hilfsmittelversorgung auf das sich gegenüber früher entscheidend veränderte allgemeine Erwerbsleben eingegangen wird.
Resümee
Die Diskussion in der Abteilung Unfallversicherung beim letzten deutschen Sozialgerichtstag im November 2012 in Potsdam ergab, dass dringender Bedarf gesehen wird, die MdE-Bewertungen der Arbeitsunfall- und BK-Folgen, angelehnt an die Art der neuen BK-Begutachtungsempfehlungen der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung), mit allen Beteiligten neu zu erarbeiten und ständig zu aktualisieren.