Ärzte können die Berechnung des Elterngeldes nach ihrem aktuellen Einkommen verlangen, wenn sie zuletzt deutlich mehr gearbeitet haben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich in Kassel entschieden.
04.02.2010 | Nachrichten | Online-Artikel
04.02.2010 | Nachrichten | Online-Artikel
Ärzte können die Berechnung des Elterngeldes nach ihrem aktuellen Einkommen verlangen, wenn sie zuletzt deutlich mehr gearbeitet haben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) kürzlich in Kassel entschieden.