Erschienen in:
01.05.2014 | Arzneimitteltherapie
Methylphenidat unter besonderer Beobachtung
Erfordernis einer detaillierten Nutzen-Risiko-Bewertung
verfasst von:
Prof. Dr. H.W. Seyberth, D. Mentzer
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
|
Ausgabe 5/2014
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Zusammenfassung
Hintergrund
Wegen der steigenden Verordnungszahlen von Methylphenidathydrochlorid (MPH) bei Kindern und Jugendlichen ist dieses Stimulans unter die besondere Beobachtung der Zulassungsbehörden (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM) gestellt worden. Aus den Verordnungsdaten hat es den Anschein, dass ein erheblicher Anteil der Patienten mit Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom (ADHS) fehldiagnostiziert ist bzw. fehltherapiert wird.
Ziel der Arbeit
In der oben beschriebenen Situation erscheint es angebracht, die Meldungen von Nebenwirkungen (z. B. Tachykardie, Extrasystolie, Hypertonie und Schlafstörung) unter der Behandlung mit MPH in der Datenbank der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zu analysieren.
Ergebnis
Nur ein Bruchteil der eingegangenen Verdachtsmeldungen konnte ausgewertet werden. Oft fehlten wichtige Angaben, so z. B. zum Patienten und/oder zur Behandlung. Dieser Sachverhalt deutet auf ein mangelndes Problembewusstsein hin. Zu dieser unkritischen Einstellung könnte beitragen, dass die Problematik des potenziellen Arzneimittelrisikos von den Herstellern und in den Leitlinien oft recht verharmlosend dargestellt wird.
Schlussfolgerung
Schon der Verdacht auf eine bedeutsame MPH-Nebenwirkung sollte den Überwachungsbehörden mit korrekten und vollständigen Angaben gemeldet werden. Nur mit diesen wichtigen Informationen kann man hoffen, dass zukünftig ein zutreffenderes Bild zur Nutzen-Risiko-Bewertung von MPH erstellt werden kann.