Erschienen in:
01.12.2014 | Leitthema
Mindestmengen in der Uroonkologie
Nicht ohne Evidenz aus der Versorgungsforschung
verfasst von:
PD Dr. Dr. J. Huber, FEBU, C. Groeben, M.P. Wirth, F. Hoffmann
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 12/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Im Kontext komplexer chirurgischer Eingriffe können Mindestmengenregelungen die Behandlungsqualität sichern und verbessern helfen. Für einen positiven Zusammenhang zwischen hohen Fallzahlen und geringerer Morbidität oder Mortalität gibt es für verschiedene Eingriffe belastbare Evidenz. In der Uroonkologie sind diese Effekte mit moderater Stärke für die radikale Prostatektomie, die radikale Zystektomie und die radikale Nephrektomie belegt. In anderen Gesundheitssystemen wurde daher über Mindestmengenkataloge eine zunehmende Zentralisierung angestrebt.
Diskussion
Obwohl dieses Prinzip seit 2004 auch in Deutschland für einige Leistungen Anwendung findet, existieren für die Uroonkologie bislang keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Aufgrund der hohen Versorgungsrelevanz und der vorliegenden Evidenz wäre prinzipiell auch hier eine Zentralisierung ausgewählter Eingriffe denkbar.
Schlussfolgerung
Vor Einführung einer Mindestmengenregelung in der Uroonkologie sollte jedoch zunächst die Ausgangssituation in Deutschland aufgearbeitet werden. Falls die Situation im deutschen Gesundheitswesen die Aufnahme von uroonkologischen Prozeduren in den Mindestmengenkatalog nahelegt, sollte dieser steuernde Eingriff wissenschaftlich begleitet werden. Die kontinuierliche Evaluation einer solchen Vorgabe sowie der Ergebnisqualität wären essentiell.